Der Denkmalschutz in der Bundesrepublik Deutschland in rechtlicher Bedeutung.
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1975
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SEBI: Zs 788-4
BBR: Z 68
IRB: Z 197
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Zusammenfassung
Auf eine Begriffsbestimmung und einen kurzen geschichtlichen Rückblick folgt die Darstellung des derzeitigen Rechtszustands der Denkmalschutzgesetzgebung in den einzelnen Bundesländern. Verf. kritisiert abschließend die Uneinheitlichkeit der Gesetzgebung - für NRW liegt noch kein eigenes Denkmalschutzgesetz vor - und die Lückenhaftigkeit der vorhandenen Gesetze. Er fordert ,,zumindest eine einheitliche Grundeinstellung in allen bereits bestehenden und ggf. noch zu erwartenden Denkmalschutzgesetzen'', die eventuell bishin zu einem einheitlichen Bundesdenkmalschutzgesetz führen könnte.
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Die Bauverwaltung, Hannover 48 (1975), 8, S. 327-333, Lit.