Einzelhandelsgroßprojekte und Landesplanung in Bayern.

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SEBI: Zs 446-4
IRB: Z 956

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Zusammenfassung

Ein z.Z. heftig und kontrovers diskutierter Punkt der Landespolitik ist die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßmärkten. Der Bayrische Landtag ist der Auffassung, dass ein weitergehendes Handeln des Staates zum Schutz des mittelständischen Einzelhandels und Nahrungsmittelhandwerks geboten sei. Einzelhandelsgroßprojekte können Auswirkungen auf die Bereiche Wettbewerb, Raumordnung und Städtebau haben. Die Landesplanung bildet davon einen Teilaspekt, obwohl diese in erster Linie für die Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Versorgung im Raum entscheidend ist. Es werden die Vorgehens- und Einwirkungsmöglichkeiten der Landesplanung in der Vorprüfung als formelles Verfahren und der ROV oder Abstimmung auf andere Weise als materielles Verfahren dargestellt. Andererseits ist diese durch Art. 12 GG eingeschränkt. Der Bayrische Landtag arbeitet an einer Weiterentwicklung des einschlägigen Landesplanungsrechts. (hg)

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Einzelhandel, Landespolitik, Baurecht, Städtebau, Landesplanungsrecht, Verbrauchermarkt, Wettbewerbspolitik, Expansion, Raumordnung, Landesplanung

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Der bayerische Bürgermeister, München 39(1986), Nr.5, S.19-23, Abb.

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Einzelhandel, Landespolitik, Baurecht, Städtebau, Landesplanungsrecht, Verbrauchermarkt, Wettbewerbspolitik, Expansion, Raumordnung, Landesplanung

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