Mit illegalen Abschalteinrichtungen legal auf der Straße?
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Gegenwärtig befinden sich in großer Zahl Fahrzeuge auf den Straßen Europas, die in formeller und materieller Hinsicht nicht den Anforderungen an die Begrenzung der Emissionen entsprechen. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.2.2017 ist die Exekutive am Zug: Handlungsbedarf besteht auf der Verordnungsebene des Bundes ebenso wie bei den Luftreinhalteplänen der Länder und deren Umsetzung durch die Kommunen. Dabei ist klar: Hätten die Hersteller der Diesel-Pkw nicht in ihre Euro-5- und -6-Fahrzeuge verbotene Abschalteinrichtungen verbaut und hätten die Typzulassungsbehörden ihre Augen nicht zugelassen, würden praktisch überall die NOx-Immissions-Grenzwerte eingehalten. Vor diesem Hintergrund ist zunächst die Ausgangslage im Hinblick auf die Typgenehmigung zu rekapitulieren (A). Anschließend ist der Frage nachzugehen, wie sich eine nachträglich identifizierte illegale Abschalteinrichtung auf eine bereits erteilte Zulassung des einzelnen Fahrzeugs auswirkt (B.), um schließlich auf die Möglichkeiten der Behörde einzugehen, einen rechtskonformen Zustand zu erwirken (C.). Ein Fazit ist in Kapitel D. formuliert.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 5
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S. 259-267