Mit illegalen Abschalteinrichtungen legal auf der Straße?

Nomos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

0943-383X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Gegenwärtig befinden sich in großer Zahl Fahrzeuge auf den Straßen Europas, die in formeller und materieller Hinsicht nicht den Anforderungen an die Begrenzung der Emissionen entsprechen. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.2.2017 ist die Exekutive am Zug: Handlungsbedarf besteht auf der Verordnungsebene des Bundes ebenso wie bei den Luftreinhalteplänen der Länder und deren Umsetzung durch die Kommunen. Dabei ist klar: Hätten die Hersteller der Diesel-Pkw nicht in ihre Euro-5- und -6-Fahrzeuge verbotene Abschalteinrichtungen verbaut und hätten die Typzulassungsbehörden ihre Augen nicht zugelassen, würden praktisch überall die NOx-Immissions-Grenzwerte eingehalten. Vor diesem Hintergrund ist zunächst die Ausgangslage im Hinblick auf die Typgenehmigung zu rekapitulieren (A). Anschließend ist der Frage nachzugehen, wie sich eine nachträglich identifizierte illegale Abschalteinrichtung auf eine bereits erteilte Zulassung des einzelnen Fahrzeugs auswirkt (B.), um schließlich auf die Möglichkeiten der Behörde einzugehen, einen rechtskonformen Zustand zu erwirken (C.). Ein Fazit ist in Kapitel D. formuliert.

Description

Keywords

Journal

Zeitschrift für Umweltrecht

item.page.issue

Nr. 5

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 259-267

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries