Klagen für Saubere Luft.

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Berlin

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EDOC
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Abstract

Um die Luftqualität zu verbessern, sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung der Luftschadstoffe festzulegen. Nach einem kürzlich gefällten Urteil können Umweltverbände gegen alle Verstöße des Luftreinhalterechts der Europäischen Union gerichtlich vorgehen. Von diesem Recht macht die Deutsche Umwelthilfe Gebrauch und hat mittlerweile in 39 Städten den Rechtsweg gewählt, um eine Fortschreibung der Luftreinhaltepläne mit sicheren Prognosen und wirksamen Maßnahmen zu erreichen. Die Broschüre gibt jeweils einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Luftqualität sowie die rechtliche Lage in den 39 Städten.

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