Regionales Raumordnungsprogramm. Entwurf 1988.

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1988

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SEBI: 88/4989-4

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Für den Geltungsbereich Lüchow-Dannenberg dieses regionalen Raumordnungsprogramms wird neben den anderen Entwicklungsaufgaben besonders auf die "Erholung" hingewiesen. Als bevorzugte Gemeinden werden Clenze, Dannenberg, Gartow, Hitzacker und Lüchow ausgewiesen. Diese Gemeinden sollen entsprechende Infrastruktureinrichtungen für größere Erholungsgebiete aufweisen, z. B. vielseitige Angebote im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe, Freibäder, kombinierte Freizeit- und Sportzentren, innerörtliche Grünflächen und Parkanlagen. Aber auch auf die landschaftsbezogenen Erholungseinrichtungen wird Wert gelegt. Dazu sollen Wander-, Reit- und Radfahrwege, Trimm- und Naturlehrpfade sowie Liege- und Spielwiesen angelegt werden. Zur Verbesserung der Lebensqualität und der Möglichkeiten des Fremdenverkehrs gehören auch Maßnahmen zur Dorferneuerung und Denkmalpflege sowie die Förderung der Kultur. geh/difu

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Lüchow-Dannenberg: (1988), 134 S., Abb.; Tab.

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