Soziale Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Richtlinie 2014/24/EU.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Öffentliche Aufträge werden auch nach Kriterien vergeben, die mit dem eigentlichen Erwerbszweck nichts zu tun haben. Sekundäre oder "vergabefremde" Zwecke dienen umwelt-, wirtschafts- und insbesondere sozialpolitischen Zielen, denen sich der Auftragnehmer unterwerfen muss, um "ins Geschäft" zu kommen. Die neue allgemeine Vergaberichtlinie 2014/24/EU (ABI. 2014 L 94/64) löst die Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) ab und reguliert diese Form politischer Lenkung. Im Beitrag wird untersucht, inwiefern die RL 2014/24/EU die Vergabe öffentlicher Aufträge nach sozialen Kriterien erlaubt.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 11
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S. 673-681