Nachschieben von Gründen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

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SEBI: 88/6959

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An der Nahtstelle von materiellem Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozeßrecht sind eine Vielzahl von Problemen angesiedelt, deren Zuordnung zu einem der genannten Rechtsgebiete sowie deren rechtliche Behandlung bis heute keine abschließende Klärung erfahren haben. Zu diesen Problemkreisen gehört auch die Frage nach der Zulässigkeit des Nachschiebens von tatsächlichen und rechtlichen Gründen im Verwaltungsprozeß. Von der Rechtsprechung wird die angesprochene Frage mit prozeßökonomischen Überlegungen gelöst, was insoweit überrascht, als es beim Nachschieben von Gründen um die Heilung eines aus materiell-rechtlichen Gründen rechtswidrig erlassenen Verwaltungsakts geht. Aber nicht nur die rechtliche Einordnung der Problematik durch die Gerichte, sondern auch die aufgestellten Kriterien für die Behandlung der Nachschiebensfrage bietet Ansatzpunkte zur Kritik. Die Arbeit will vor allem zu diesen beiden Punkten eine Lösung bieten. chb/difu

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Rechtsprechung, Verwaltungsprozess, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Anfechtungsklage, Rechtsschutz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Heidelberg: C.F.Müller Juristischer Verlag (1987), XIII, 154 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Mannheim 1986/87)

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Rechtsprechung, Verwaltungsprozess, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Anfechtungsklage, Rechtsschutz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Mannheimer rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 3