Stufenweise Reform. Stand und Methode der Verwaltungsreform in Hessen.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Abstract
Die Verwaltungsreform in Hessen folgt mehr der süddeutschen als der norddeutschen Linie. Sie gibt der Funktionalreform den Vorrang vor der Territorialreform. Die Territorialreform ist auf der Bezirksebene bereits abgeschlossen dadurch, daß aus den früheren drei Bezirken Darmstadt, Wiesbaden und Kassel zwei neue Regierungsbezirke Darmstadt und Kassel gebildet worden sind. Im übrigen befindet sich die Gebietsreform noch im Stadium der Vorbereitung durch die vom Ministerpräsidenten berufene Sachverständigenkommission. Bei der Gemeinde- und Kreisreform zeichnet sich die Tendenz zu einer maßvollen, weitgehend auf freiwilligen Zusammenschlüssen basierenden und schrittweise zu verwirklichenden Reform ab. Nur Kleinstgemeinden mit weniger als 200 Einwohner sollen unbedingt aufgelöst, die größeren Gemeinden dagegen unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengefaßt werden. Die Kreise sollen bis auf wenige erhalten bleiben. Die Lösung der Stadt-Umland-Frage steht noch aus.
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Verwaltungsreform, Kommunalreform, Kreisreform, Verwaltungsorganisation, Raumordnung, Verwaltung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 8 (1969), 2, S. 266-277, Lit.; Zus., engl., franz.
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Verwaltungsreform, Kommunalreform, Kreisreform, Verwaltungsorganisation, Raumordnung, Verwaltung