Die Förderung naturnaher Regenwasserbewirtschaftung in der Entwässerungssatzung.

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0933-6052

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IRB: Z 1720

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Abstract

Die Gemeinden sind zum Erlaß einer Entwässerungssatzung verpflichtet, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer eigenen Abwasserbeseitigungspflicht dies verlangt. Gegenstand der Satzung sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Zusammenhang mit der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen, die die Gemeinde zu diesem Zweck betreibt. Der Gestaltungsspielraum der Gemeinde, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung in ihrer Entwässerungssatzung zu fördern, ist entscheidend geprägt durch den Umfang ihrer Abwasserbeseitigungspflicht, der sich aus dem jeweiligen Landeswassergesetz ergibt. Unter diesem Gesichtspunkt ist der hier vorgestellte Entwurf einer Entwässerungssatzung für Niederschlagswasser auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Brandenburg bezogen und kann nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer übertragen werden.

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Zeitschrift für Stadtentwässerung und Gewässerschutz

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Nr.32

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S.15-34

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