Die Förderung naturnaher Regenwasserbewirtschaftung in der Entwässerungssatzung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
0933-6052
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1720
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Gemeinden sind zum Erlaß einer Entwässerungssatzung verpflichtet, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer eigenen Abwasserbeseitigungspflicht dies verlangt. Gegenstand der Satzung sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Zusammenhang mit der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen, die die Gemeinde zu diesem Zweck betreibt. Der Gestaltungsspielraum der Gemeinde, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung in ihrer Entwässerungssatzung zu fördern, ist entscheidend geprägt durch den Umfang ihrer Abwasserbeseitigungspflicht, der sich aus dem jeweiligen Landeswassergesetz ergibt. Unter diesem Gesichtspunkt ist der hier vorgestellte Entwurf einer Entwässerungssatzung für Niederschlagswasser auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Brandenburg bezogen und kann nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer übertragen werden.
Description
Keywords
Journal
Zeitschrift für Stadtentwässerung und Gewässerschutz
item.page.issue
Nr.32
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.15-34