Die Behandlung der in der Grundmiete enthaltenen Betriebskosten im Rahmen eines Mieterhöhungsbegehrens gemäß § 2 MHG.
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1982
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ZZ
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
In der Praxis ist man dazu übergegangen, bei der Durchführung von Mieterhöhungsbegehren, die in der bislang gezahlten Miete enthaltenen Nebenkostenbeträge herauszurechnen, um so den ursprünglich gezahlten Nettomietzins festzustellen. Dieses Verfahren wurde von einem Gericht sanktioniert, von anderen Gerichten aber kritisiert. Es wird versucht, die rechtlich abgesicherte Definition des Begriffes "Mietzins" bzw. "üblicher Entgelt" herauszuarbeiten. Dies geschieht anhand von Kommentaren und der Analyse verschiedener Gerichtsurteile. kj
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 33(1981)Nr.12, S.317-319, Lit.