Rechtsprechung - kurz gefaßt.

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IRB: Z 878

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Zusammenfassung

Die besprochenen Rechtsfälle betreffen die gewerbliche Nutzung in Wohnungseigentumsanlagen; kein Mehrheitsbeschluss über Zulässigkeit einer Eventualeinladung; kein Spielsalon im -Laden-; Verwalter muss Versicherungsprovision herausgeben; Schilderanbringung in Wohnungseigentumsanlagen; Überdachung einer Pergola musste entfernt werden; Wohnungseigentumsversammlung - nicht berechtigte Vertreter ausschliessen; Abberufung des Verwalters und Beendigung des Verwaltervertrages sind verschiedenartige Rechtsvorgänge; Wohnungseigentumsversammlung - mehrere Berechtigte eines Wohnungseigentums getrennt einladen. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Rechtsprechung, Werbung, Außenanlage, Fassade, Wohnungseigentumsanlage, Gewerbenutzung, Wohnungseigentümer, Beschlussfassung, Verwalter, Pergola, Wohnungseigentümerversammlung, Recht, Wohnung

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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 20(1990), Nr.2, S.53-56, 61

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Rechtsprechung, Werbung, Außenanlage, Fassade, Wohnungseigentumsanlage, Gewerbenutzung, Wohnungseigentümer, Beschlussfassung, Verwalter, Pergola, Wohnungseigentümerversammlung, Recht, Wohnung

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