Rechtsprechung - kurz gefaßt.
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Die besprochenen Rechtsfälle betreffen die gewerbliche Nutzung in Wohnungseigentumsanlagen; kein Mehrheitsbeschluss über Zulässigkeit einer Eventualeinladung; kein Spielsalon im -Laden-; Verwalter muss Versicherungsprovision herausgeben; Schilderanbringung in Wohnungseigentumsanlagen; Überdachung einer Pergola musste entfernt werden; Wohnungseigentumsversammlung - nicht berechtigte Vertreter ausschliessen; Abberufung des Verwalters und Beendigung des Verwaltervertrages sind verschiedenartige Rechtsvorgänge; Wohnungseigentumsversammlung - mehrere Berechtigte eines Wohnungseigentums getrennt einladen. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Rechtsprechung, Werbung, Außenanlage, Fassade, Wohnungseigentumsanlage, Gewerbenutzung, Wohnungseigentümer, Beschlussfassung, Verwalter, Pergola, Wohnungseigentümerversammlung, Recht, Wohnung
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 20(1990), Nr.2, S.53-56, 61
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Rechtsprechung, Werbung, Außenanlage, Fassade, Wohnungseigentumsanlage, Gewerbenutzung, Wohnungseigentümer, Beschlussfassung, Verwalter, Pergola, Wohnungseigentümerversammlung, Recht, Wohnung