Neustrukturierung der Städtebauförderung.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

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Abstract

Um Entwicklungsdefizite abzubauen, die soziale und ethnische Integrationskraft von Städten zu erhalten und diese zukunftsfähig zu machen, bringen Bund, Länder und Gemeinden bereits seit langer Zeit erhebliche Finanzmittel auf. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Programme der Städtebauförderung (Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Soziale Stadt, Stadtumbau und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren). Mit der Städtebauförderung wurde ein multidimensionales Instrument geschaffen, das mehrere Politikbereiche, vor allem die der Strukturpolitik, der Sozialpolitik, der Infrastrukturpolitik und der Beschäftigungspolitik, verbindet und räumlich koordiniert. Die Städtebauförderung hat sich stetig weiterentwickelt und sich an geänderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeiten angepasst. Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform sind die grundgesetzlichen Regelungen zur Städtebauförderung neu gefasst wurden, da der seit dem 1. September 2006 geltende Artikel 104 b des Grundgesetzes neue Anforderungen an die Bundesfinanzhilfen formuliert. Vor dem Hintergrund der Veränderungen hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen sowie der Deutsche Städtetag (DST) zu den Auswirkungen der Neustrukturierung Eckpunkte erarbeitet, die in dem Beitrag abgedruckt sind. difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 3

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S. 48-53

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