Ausschreibung von Entsorgungsleistungen - eine echte Alternative für 2005.

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Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: 4-Zs 4648

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Abstract

Vom 1.6.2005 an darf insbesondere Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall auf Deponien nicht mehr unvorbehandelt abgelagert werden. Offensichtlich haben viele Kommunen und Kreise die Fristen zur Planung und Realisierung dem Stand der Technik entsprechender Anlagen zur Abfallbehandlung unterschätzt. In der Regel dauert es drei Jahre oder mehr, bis eine solche Anlage in Betrieb gehen kann. Wer zu spät dran ist mit der Planung und Errichtung der eigenen Behandlungsanlage, der muss Dritte mit den entsprechenden Entsorgungsleistungen beauftragen. Eine solche Beauftragung privater Entsorgungsuntemehmen ist grundsätzlich europaweit auszuschreiben. Dabei kann die Ausschreibung eine echte Alternative sein. Die aktuelle Rechtsprechung gibt hierzu wertvolle Orientierungshilfen. Es werden einige Beispiele zu Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers bei der öffentlichen Vergabe von Entsorgungsleistungen gegeben. difu

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Umweltpraxis

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Nr. 10

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S. 46-45

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