Wann beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für den Architekten?

Beck
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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

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Standort

ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Nach dem Wortlaut des neuen § 634 a BGB verjähren sowohl die Mängelansprüche gegen die Bauunternehmer als auch gegen die Architekten in fünf Jahren von der Abnahme an gerechnet (§ 634 a II Nr.2 Unterabs. II BGB n.F.). Was der Gesetzgeber anscheinend nicht gesehen hat, sind die beiden Hürden, die die Rechtsprechung - und ihr folgend die Lehre - dem Architekten vor die Abnahme seines Architektenwerks gesetzt haben und mit denen die Gleichstellung unterlaufen wird. Der Autor geht der Frage nach, ob der Gesetzgeber sein erklärtes Ziel der Gleichstellung dennoch erreicht hat, weil die herrschende Meinung sich möglicherweise korrigieren muss. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 4

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Seiten

S. 177-181

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