Naturschutz in der Flurbereinigung. Beispiele der Landespflege - Naturschutz, Landschaftspflege, Grünordnung.

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1982

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SEBI: 84/3870-4

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Mit den Mitteln der Flurbereinigung wird in Hessen auch Natur- und Landschaftsschutz betrieben. Jeweils vor Beginn einer Flurbereinigung muß festgestellt werden, ob der Naturhaushalt in dem betreffenden Gebiet intakt ist bzw. wie er in Ordnung gebracht werden kann. Verfügt die Flurbereinigungsbehörde nicht über die hierfür nötigen Informationsgrundlagen, soll ein ökologisches Gutachten erstellt werden. Die Lebensstätten und die Lebensgemeinschaften sind zu kartieren, wobei bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten besonders beachtet werden sollen. Das Heft gibt einen Überblick über Einzelprobleme der Flurbereinigung sowie über zugrundeliegende Verwaltungsvorschriften in Hessen. cp/difu

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Wiesbaden: Selbstverlag (1982), 54 S., Abb.

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