Zur steuerlichen Berücksichtigung von heizenergiesparenden Maßnahmen.
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1980
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Zusammenfassung
Die Steuervergünstigung des § 82a EStDV für heizenergiesparende Maßnahmen - 10 Jahre lang erhöhte Absetzungen von bis zu 10 % der Investitionskosten - ist an die Voraussetzung geknüpft, dass es sich bei den Investitionen im steuerrechtlichen Sinne um Herstellungskosten im Gegensatz zum Erhaltungsaufwand des Gebäudes handelt. Herstellungskosten bei baulichen Veränderungen eines Gebäudes liegen vor, wenn dieses durch Baumaßnahmen wesentlich in seiner Substanz vermehrt, verändert oder erheblich verbessert wird. hb
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Wohne im eig.Heim (1980)Nr.1, S.26