Regionaler Raumordnungsplan 1971. Sachlicher und räumlicher Teilplan I.
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SEBI: 76/5986
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PL
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Abstract
Der Raumordnungsplan enthält an rechtsverbindlichen Darstellungen die Gemeindegruppen, zentralen Orte, Siedlungsbereiche und regionalen Grünzüge. Die Siedlungsstruktur wird unter Beachtung folgender Kriterien festgelegt: 1) Neue Siedlungsgebiete sind in sinnvoller Verbindung und verzahnt mit vorhandenen Siedlungsgebieten zu entwickeln. 2) Neue Siedlungsgebiete sind außerhalb der festgestellten Störbereiche (Fluglärmzonen und Immissionsgebiete) auszuweisen. 3) Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die Energieversorgung außerdem nach den Grundsätzen der Luftreinhaltung zu gewährleisten. 4) Neue verdichtete Siedlungsgebiete sollen im Einzugsbereich des geplanten Nahschnellverkehrsnetzes der Bundesbahn oder der Stadtbahn liegen und günstig an das übergeordnete Straßennetz angebunden sein. 5) Neue verdichtete Gebiete sollen nur dort entwickelt werden, wo neben Wohnungen und Arbeitsplätzen durch entsprechende Freiflächen die klimatischen und lufthygienischen Bedingungen sowie die Naherholungsmöglichkeiten gesichert sind. 6) Einkaufszentren sind in die neuen verdichteten Gebiete zu integrieren oder im Rahmen der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in oder am Rande der vorhandenen Kernbereiche vorzusehen.
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Keywords
Raumordnungsplan, Grünzug, Siedlungsbereich, Siedlungsstruktur, Zentraler Ort, Raumordnung, Regionalplanung, Planung
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o.O.: (1971), 58 Bl., Tab.
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Raumordnungsplan, Grünzug, Siedlungsbereich, Siedlungsstruktur, Zentraler Ort, Raumordnung, Regionalplanung, Planung