Ist der Planungswertausgleich verfassungswidrig? Zur Sozialbindung und Wertgarantie des Eigentums, auch zur sog. "Vorteilsausgleichung" in Umlegung und Erschließung.

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IFWP A SN-2/75

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Abstract

Der Autor legt dar, daß § 135 a BBauG-Novelle zur Erreichung der verschiedenen erklärten Gesetzeszwecke untauglich, z.T. unverhältnismäßig ist. Nach ihrer Zielrichting betrifft die neue Abgabe ohnehin nicht die Sozialbindung (Gebrauch und Nutzung) des Eigentums, sondern zielt unmittelbar auf den Wert des Baulandeigentums und soll wesentliche Bestandteile davon auf die Gemeinden überführen. Weder als Gleichbehandlung der nichtenteigneten mit den enteigneten Baulandeigentümern noch als Fortentwicklung des geltenden Umlegungswertausgleichs oder des Erschließungsbeitrags läßt sich das rechtfertigen.

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Planungswertausgleich, Bodenrecht, Recht

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o.O.: (1975), 24 S.

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