Planungsräume - Verwaltungsräume.

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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264a
IRB: Z 36b

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Abstract

Der begrenzte Erfolg der Raumordnungspolitik ist u.a. der Tatsache zuzuschreiben, daß Diagnose-, Planungs- und Durchführungsräume teilweise anders abgegrenzt sind als die Räume der Hauptebenen und Haupteinheiten von Politik und Verwaltung. Es wird gefordert, daß der Bezugsrahmen für die Planung und den Mitteleinsatz die bestehenden Länder sowie die neu abgegrenzten Bezirke, Kreiseinheiten und örtlichen Verwaltungseinheiten sein soll. Aus der Sicht der Raumordnung fehlerhaft abgegrenzte Verwaltungseinheiten müssen hingenommen werden, um die raumordnungsgerechte Durchführung der geplanten Maßnahmen wahrscheinlicher zu machen und die Fachressorts an der Verfolgung zu einseitiger Teilpolitiken in Spezialplanungsräumen zu hindern.

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Planungsraum, Verwaltung

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In: Stadtbauwelt, Berlin (1976), 52, S. 242-246, Tab.; Lit.

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Planungsraum, Verwaltung

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