Möglichkeiten und Grenzen der Umweltsorge durch Regionalpläne.
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1988
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ZZ
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SEBI: 88/1093
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Zusammenfassung
Es werden auf die Umweltsorge bezogene regionalplanerische Festlegungen zu Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Landschaftsplanung und Naturschutz der Regionalpläne für Untermain/Südhessen und Mittelhessen in ihrer Entwicklung, ihrem Bezug zum Fachplanungssystem und auf ihren Rechtsgehalt hin untersucht. Die Raumordnungsgrundsätze und landesplanerischen Vorgaben erweisen sich als revisionsbedürftig; Fachplanungs- und Raumordnungsrecht und z. T. schlecht aufeinander abgestimmt. Aus rechtsstaatlicher Sicht können die Pläne bislang nicht überzeugen. Es besteht die Notwendigkeit einer konsequenten Verrechtlichung der Regionalpläne, die auch den Belangen der Umweltsorge zugute kommen würde. Da die umfassende Regionalplanung mit hohem Detaillierungsgrad in Hessen nur noch eine Koordination staatlichen raumbezogenen Handelns, aber keine Integration gewährleisten kann, sollten Regionalpläne unterschiedlicher Regelungsdichte entwickelt werden, in denen Schwerpunktthemen im gesamten Planungsprozeß intensiver behandelt werden könnten. kmr/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1988), XLV, 392 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Gießen 1987)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 690