Heizkostenabrechnung nach Verbrauch.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Ziel der Heizkostenverordnung ist zwar die Verminderung des Energieverbrauchs durch rationellen Umgang mit Energie im Bereich der Gebäudeheizung. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung als solche noch nicht zu unmittelbaren Energieeinsparungen führt. Diese werden vielmehr kollektiv durch die hierdurch gegebenen psychologischen Impulse bewirkt. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung kann die durch Wegfall individueller Energiebeschaffung und Lagerhaltung entfallende Motivation zum sparsamen Verbrauch wieder aktivieren. rh

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Heizkosten, Heizkostenabrechnung, Heizkostenverordnung, Energieeinsparung, Wärmeverbrauch

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.15, S.801-803, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Heizkosten, Heizkostenabrechnung, Heizkostenverordnung, Energieeinsparung, Wärmeverbrauch

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