AbfG §§ 2, 7 f.; BImSchG §§ 4 ff., 9. BImSchV §§ 8, 20; OVG Lüneburg, Urteil v. 21.5.1984 - Az. 7 A 10/83.
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1985
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Zusammenfassung
Zur Zulassung einer Shredderanlage, die im Rahmen eines bestehenden Autoverschrottungs- und -verwertungsbetriebs errichtet werden soll. Die Genehmigungsbehörde darf den Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein potentiell genehmigungsfähiges Vorhaben nicht ohne Einleitung des förmlichen Verfahrens aus Gründen des materiellen Rechts ablehnen. Die ablehnenden Entscheidungen sind bei solcher Sachlage aus Verfahrensgründen aufzuheben. (-z-)
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.7, S.243-245, Lit.