Eigentumsrecht. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 79/1450
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Karl Marx hat nachgewiesen, daß Eigentum nicht ein isoliertes Verhältnis Mensch - Sache bedeutet, sondern immer ein gesellschaftliches Verhältnis auf Grundlage der jeweiligen Produktionsbedingungen. D.h. auch Eigentum ist keine statische Größe, sondern unterliegt den objektiv gültigen Entwicklungsgesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Verhältnisse. Die DDR, die diese Erkenntnisse zu verarbeiten versucht, unterscheidet Eigentum in sozialistisches und persönliches. Die Autoren interpretieren die DDR-Gesetzgebung unter Punkten wie Kauf, Verkauf, Vertrag, Eigentumsrecht, Geld, Wertpapiere, Grundstück, Nutzungsrecht, Hypothek u.s.w. Das Buch stellt also keine Sammlung von Gesetzestexten dar, obwohl es auf die entsprechenden Paragraphen verweist. ws/difu
Description
Keywords
Gemeineigentum, Privateigentum, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht, Wohnen, Grundstück, Gesetzgebung, Sozialismus, Bodenrecht, Erholung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Berlin/DDR: Staatsverlag (1979), 112 S., Reg.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Gemeineigentum, Privateigentum, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht, Wohnen, Grundstück, Gesetzgebung, Sozialismus, Bodenrecht, Erholung
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Grundriß Zivilrecht; 2