Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der räumlichen Planung. Tendenzen und Perspektiven am Beispiel der verbindlichen Bauleitplanung im Kreis Unna.

Weißensee Verl.
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Weißensee Verl.

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Berlin

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ZLB: R 271/207

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DI
RE

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Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung aus dem Jahre 1976, wonach erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden und nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind, ist im Jahre 1993 für den Bereich der Bauleitplanung als planerisches Instrument in das Baugesetzbuch integriert worden. Es werden exemplarisch alle rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne aus den Jahren 1994 bis 2004 für den Bereich eines gesamten Landkreises in Nordrhein-Westfalen untersucht. Das Ergebnis muss als äußerst ernüchternd bezeichnet werden: Die Autoren können nachweisen, dass die Umsetzungsquote gerade einmal bei 45 % liegt. Dies bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller rechtskräftig festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht vorhanden oder mangelhaft umgesetzt sind. Die Autoren zeigen Lösungsmöglichkeiten zur Effektivierung der Eingriffsreglung auf.

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XV, 409 S.

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Berliner Beiträge zur Ökologie; 8