Das Planmäßigkeitsprinzip des BBauG und der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die Entwicklung des Städtebaurechts steht am Scheideweg. Während das BBauG auf dem Prinzip der Planmäßigkeit beruht, geht der Regierungsentwurf für das Baugesetzbuch im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des BVerwG von einer grundsätzlichen Gleichrangigkeit zwischen der Bauleitplanung und den planersetzenden Genehmigungstatbeständen aus. An die Stelle einer planerischen Konfliktbewältigung tritt das Gebot der Rücksichtnahme, das jedoch zu einer Lösung städtebaulicher Konflikte, insbesondere im Hinblick auf das BImSchG und das private Nachbarrecht, nicht imstande ist. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Nachbarschutz, Städtebaurecht, Bauleitplanung, Innenbereich, Immissionsschutzrecht, Abwägung, Baugesetzbuch, Planmäßigkeitsprinzip, Paragraph 34, Paragraph 35, Rücksichtnahmegebot, Recht, Bundesbaugesetz

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 39(1986), Nr.23, S.1010-1017, Lit.

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Nachbarschutz, Städtebaurecht, Bauleitplanung, Innenbereich, Immissionsschutzrecht, Abwägung, Baugesetzbuch, Planmäßigkeitsprinzip, Paragraph 34, Paragraph 35, Rücksichtnahmegebot, Recht, Bundesbaugesetz

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