Privates Kapital zur Erneuerung und zum Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur.
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IRB: Z 57
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Abstract
Die Einbeziehung von Privatkapital und Privatinitiative beim Bau und Betrieb von Infrastrukturmaßnahmen wird in Frankreich und Italien seit Jahren praktiziert. Auch in der Bundesrepublik dürfte das private Engagement an öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen künftig an Bedeutung gewinnen. Vorhandenes Anlagekapital und fehlende öffentliche Finanzierungsmittel sind dabei mögliche Auslöser. Die private Finanzierung und der private Betrieb einer Infrastrukturmaßnahme sind möglich, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind. 1. das Projekt muß sich rechnen, 2. ein privater Projektentwickler muß im Frühstadium das Projekt in die Hand nehmen.3. der Staat muß in der rechtlichen und politischen Verantwortung für das Projekt bleiben. Auch muß er zu Regelungen über den Heimfall des Projektes bereit sein. 4. die Banken müssen die Fremdmittel zur Verfügung stellen. Zum Schluß wird betont, daß der Staat künftig verstärkt Privatkapital, private Finanzierungsinstrumente und das Engagement der Industrie nutzen muß, um die Infrastruktur in der Bundesrepublik und in Europa auszubauen und zu modernisieren. (hb)
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Finanzierung, Verkehrsinfrastruktur, Ausbau, Bauunternehmen, Privatisierung, Privatkapital, Erneuerung, Voraussetzung, Beispiel, Verkehr, Allgemein
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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 43(1989), Nr.5, S.397-398
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Finanzierung, Verkehrsinfrastruktur, Ausbau, Bauunternehmen, Privatisierung, Privatkapital, Erneuerung, Voraussetzung, Beispiel, Verkehr, Allgemein