Bestimmungen über die Gewährung von Zinszuschüssen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Modernisierung von Wohngebäuden. Modernisierungsbestimmungen des Landes NW; Runderlaß des Innenministeriums v. 13.3.1975 (VI C2-4.050) 240/75. Min. Bl. d. Landes NRW, 1975, S. 462f.
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1975
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IFWP SN-2/75
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Zusammenfassung
,,Durch die Gewährung befristeter Zinszuschüsse zur Verbilligung von Darlehen des Kapitalmarktes soll die Modernisierung älterer und erhaltungswürdiger Wohngebäude gefördert werden, um ihren Wohnwert zu sichern oder zu erhöhen und die städtebauliche Funktion vor allem älterer Stadtteile zu erhalten oder zu verbessern, damit die Wohnungen in solchen Wohngebäuden wettbewerbsfähig bleiben oder wieder wettbewerbsfähig werden.''
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Düsseldorf, (1975)