Bauen, vermieten und mieten - das Wunder des "Vermietertricks". Steuervorteil bei gegenseitiger Vermietung zwischen befreundeten Bauherrn und Erwerbern.

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Zusammenfassung

Die gegenseitige Vermietung von Einfamilienhäusern unter Fremden versetzt den Vermieter in die Lage des Kapitalanlegers, der das Objekt vermietet. Beide können neben der erhöhten Absetzung nach § 7 b EStG eine Überschussrechnung gegenüber dem Finanzamt aufmachen. Der wesentliche Unterschied zur begrenzten Absetzungsmöglichkeit nach § 21 a III EStG besteht darin, dass der Eigentümer unbegrenzt die gesamten Werbungskosten von den Mieteinnahmen nach § 2 II Nr. 2 u. 9 EStG, abziehen kann. Der Autor sieht in diesem "Vermietungstrick" keine unzulässige Steuerumgehung. Trotzdem besteht ein gesetzlicher Missstand, der durch eine Änderung des § 21 a EStG beseitigt werden sollte. Zumindest sollte dem Selbstbezieher einer Wohnung oder Hauses die Wahlmöglichkeit zwischen dem Verfahren des § 21 EStG (Überschussrechnung) und § 21 a EStG (pauschalierte Regelung) eröffnet werden. rh

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Schlagwörter

Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Nutzwert, Mietrecht, Vermietung, Steuerrecht, Steuervorteil, Einkommensteuergesetz

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Wohnungseigentum, Hamburg 32(1981)Nr.2, S.3

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Nutzwert, Mietrecht, Vermietung, Steuerrecht, Steuervorteil, Einkommensteuergesetz

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