Naturschutz und Planung. Diskussionsbeitrag für den Arbeitskreis B "Naturschutz und Planung" der umweltrechtlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. am 7./8.11.1980 in Berlin.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Bedeutung des Naturschutzes hängt vor allem vom Planungsinstrumentarium und den Zuständigkeiten ab. Die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder haben dazu die Landschaftsplanung eingeführt. Ihre Umsetzung in andere Planungen ist für die Durchsetzungsfähigkeit der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes von größter Bedeutung. Da Landschaftsplanung als eigenständige naturschutzrechtliche Planung nicht mit den gleichen verfahrensrechtlichen Sicherheiten ausgestattet ist wie die Raumplanung, setzt sich der Autor thesenhaft für die integrierte Planung ein, bei der Landschaftsplanung Teil der Landes-, Regional- und Bauleitplanung ist, und umreißt die dafür notwendige Gesetzesänderung. bm
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltpflege, Naturschutz, Landschaftsschutz, Durchsetzbarkeit, Planungsinstrument, Zuständigkeit, Verfahrensrecht, Raumplanung, Gesetzesänderung, These
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Der Städtetag, Stuttgart 34(1981)Nr.7, S.466-467
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Umweltpflege, Naturschutz, Landschaftsschutz, Durchsetzbarkeit, Planungsinstrument, Zuständigkeit, Verfahrensrecht, Raumplanung, Gesetzesänderung, These