Die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung - zum Verhältnis und zur Vergleichbarkeit der beiden Bodennutzungstypen bauplanungsrechtlich zulässige und tatsächliche Nutzung.

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SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952

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Zusammenfassung

Bisher wird in der Bundesrepublik lediglich die tatsächliche Bodennutzung tN erhoben, anhand eines Nutzungskataklogs des Liegenschaftskatasters. Erst die zusätzliche Erfassung der bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzung bzN liefert aber der Flächennutzungsplanung wichtige Informationen über Veränderungen in der Bodennutzung. Voraussetzung dafür ist die Vergleich- und Verrechenbarkeit der Erfassungssysteme für tN und bzN, die eine Bilanzierung ermöglicht. Der Autor erläutert eingehend die Probleme der Bilanzierung mit zwei verschiedenen Nutzungskatalogen. Die Auswertung von Bilanzierungstests zeigt auf, das eine schematisch erstellte Bilanz der Bodennutzungsarten durch ortskundige Planer überprüft werden muss. (wg)

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Bodennutzung, Nutzungsart, Bauplanungsrecht, Liegenschaftskataster, Methode, Bilanzierung, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplan, Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie

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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 47(1985), Nr.2, S.72-86, Abb., Lit.

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Bodennutzung, Nutzungsart, Bauplanungsrecht, Liegenschaftskataster, Methode, Bilanzierung, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplan, Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie

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