Das Wohnungseigentum nach spanischem und deutschem Recht - Eine vergleichende Darstellung.
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SEBI: 80/573
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DI
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Abstract
Die Arbeit vergleicht das Wohnungseigentum nach spanischem und deutschem Recht. Trotz der großen Ähnlichkeit der gesetzlichen Regelungen sind Einzelprobleme verschieden gelöst. Der Vergleich beider Rechtsordnungen in diesem Punkt bringt daher für beide Länder nützliche Erkenntnisse. Das Wohneigentum wurde in der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahre 1951 eingeführt, zu einem Zeitpunkt also, in dem die katastrophalen Auswirkungen des zweiten Weltkriegs auf die Wohnungwirtschaft nicht überwunden waren. Vorher hatten bis zum Inkraftreten des BGB im Jahre 1900 in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Regelungen gegolten. In Spanien dagegen besteht ein solches Wohnungseigentum faktisch seit altersher und auf gesetzlicher Basis seit 1889 mit Reformen in den Jahren 1939 und 1960. Die stärkere Bedeutung des Wohnungseigentums in Spanien läßt sich auch aus der Tatsache ersehen, daß bereits Mitte der fünfziger Jahre etwa 90 Prozent aller gebauten Wohnungen im Wohnungseigentum errichtet wurden. Neben einer umfangreichen Dokumentation der gesetzlichen Entwicklung in beiden Ländern vergleicht der Autor die rechtstheoretische Ausgestaltung des Wohnungseigentums in Spanien und Deutschland. chb/difu
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Wohnungseigentum, Eigentum, Wohnungspolitik, Sachenrecht, Grundbuchrecht, Hypothekenrecht, Wohnungswesen, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Frankfurt/Main: Lang (1976), XXI, 279 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1976)
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Wohnungseigentum, Eigentum, Wohnungspolitik, Sachenrecht, Grundbuchrecht, Hypothekenrecht, Wohnungswesen, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 146