Kanalbeitrag; hier Bebauungsfähigkeit des herangezogenen, z.Z. landwirtschaftlich genutzten Grundstücks. Kommunales Abgabenrecht.

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1980

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke unterliegen der Entwässerungsbeitragspflicht, wenn sie nach der Belegenheit in der Gemeinde objektiv als Bauland zu werten sind, das nach der geordneten Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung ansteht. -z-

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 30(1980)Nr.6, S.212-213

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