Optimierung der Eignungsprüfung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge nach VOB/A.
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DE
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Braunschweig
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ZLB: Kws 420/53
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DI
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Abstract
Gemäß VOB/A ist die öffentliche Hand verpflichtet eine Eignungsprüfung vor der Vergabeentscheidung durchzuführen, bei der die Eignung der in Frage kommenden Bieter im Hinblick auf die vorgesehene Bauaufgabe festgestellt werden soll. Verantwortlich für die Durchführung der Eignungsprüfung sind die zuständigen Vergabestellen der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Eignungsprüfung werden verschiedene Ziele verfolgt. Zum einen dient die Prüfung dem Schutz der öffentlichen Haushalte, in dem die Beauftragung ungeeigneter Unternehmen vermieden wird. Zum anderen schützt die öffentliche Hand sich selbst, da die negative mediale Berichterstattung bei Bauprojekten zu einem Vertrauensverlust und Akzeptanzproblemen in der Öffentlichkeit führt. Schließlich werden durch eine ordnungsgemäß durchgeführte Eignungsprüfung und den Ausschluss ungeeigneter Unternehmen die Interessen der übrigen Bieter im Vergabeverfahren gewahrt. Bereits seit vielen Jahren wird in Fachbeiträgen bezweifelt, dass die öffentliche Hand eine den Grundsätzen der VOB/A entsprechende Eignungsprüfung durchführt bzw. durchzuführen in der Lage ist. Mit dieser Arbeit wird dieser These nachgegangen. Die Ergebnisse stützen verschiedene kritische Meinungen zur Durchführung der Eignungsprüfung seitens der öffentlichen Hand und stellen zudem die Grundlage zur Entwicklung konkreter Ansätze zur Optimierung der Eignungsprüfung nach VOB/A dar. Mit den Empfehlungen bewegt sich der Autor dabei bewusst innerhalb der bestehenden Regelungen, um keine unüberwindbaren vergaberechtlichen Barrieren für eine Umsetzung der Vorschläge zu errichten. Damit kann die Arbeit kurzfristig einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der öffentlichen Haushalte und der Bieter im Vergabeverfahren leisten.
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XIII, 240 S.
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Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb; 60