Illiquidität von privaten Grundeigentümern. Das Wissen und die Folgen bei Zahlungsverzug gegenüber Finanzierungsinstituten.
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1985
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Viele Grundeigentümer spüren jetzt die unsoliden Finanzierungsgepflogenheiten der späten 70er Jahre, als zum Teil von einem Beleihungsrahmen von 100 % ausgegangen wurde. Man ging auf dem Immobilienmarkt meistens davon aus, dass der Beleihungsrahmen ständig wachsen werde. Selbst bei ausreichendem Eigenkapital war die Restfinanzierung häufig nicht gesichert, besonders bei befristeten Kreditverträgen von ca. 5 Jahren, die zu Umschuldungen mit hoher Belastung führten. Es werden die Rechtspositionen des Realgläubigers mit 2 Möglichkeiten, sein Pfand am Grundstück zu realisieren, erörtert, die Zwangsverwaltung und die Zwangsvollstreckung, sowie die rechtlichen und praktischen Wege des Schuldners, Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden. Ein internationaler Rechtsvergleich schließt an. (hg)
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.8, S.457-458, 460