Die Sicherung der Bauleitplanung.
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1976
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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903
BBR: Z 267
IRB: Z 903
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Zusammenfassung
Der Bundestagsausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat die Vorschriften der Bundesbaugesetz-Novelle weitgehend beschlossen. Es ist damit zu rechnen, daß die neuen Regelungen mit Wirkung vom 1.1.1977 anzuwenden sind. Verf. stellt den Zweiten Teil des BBauG (,,Sicherung der Bauleitplanung'') dar und erörtert die Regelungen, die durch die Novellierung des BBauG eine textliche Änderung erfahren haben oder die zusätzlich in das BBauG eingefügt worden sind.
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 28 (1976), 2, S. 91-95