Die Wohnungsgemeinnützigkeit und die Modernisierung im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.
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SEBI: 80/1816
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Zusammenfassung
Das geltende Recht der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen beruht trotz mehrfacher Änderungen des Gesetzes selbst wie auch seiner Durchführungsverordnung auf dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz von 1940. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen haben ohne gesetzliche Verpflichtungen Zielvorstellungen freiwillig entwickelt und auch Bindungen und Beschränkungen bezüglich des zu betreuenden Personenkreises praktiziert, die später Eingang in verschiedene die Wohnungsgemeinnützigkeit regelnde Gesetze gefunden haben. Es sind dies zuvörderst Bindungen und Beschränkungen, die den Geschäftsbetrieb, die Betriebsleistung, sowie die Gewinn- und Verlustverwendung betreffen. kf/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Modernisierung, Wohnungswesen, Wohnungsbaugenossenschaft, Gemeinnütziger Wohnungsbau
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In: Fischer, Norbert: Perspektiven der Finanzierung von Wohnungsneubau und -modernisierung.Hrsg.: Univ.Münster, Münster: (1979), S. 41-48,
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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Modernisierung, Wohnungswesen, Wohnungsbaugenossenschaft, Gemeinnütziger Wohnungsbau
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Materialien zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 21