Zulässigkeit und Voraussetzungen der Zulassung von Abweichungen von den Zuordnungswerten des Anhangs B der TA Siedlungsabfall.

E. Schmidt
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

E. Schmidt

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 97/2742

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

Abstract

Nach der TA Siedlungsabfall sollen Abfälle nicht mehr unvorbehandelt abgelagert werden. Die festgelegten Zuordnungswerte für den organischen Anteil (Glühverlust, TOC) können nach derzeitigem Stand der Technik nur durch thermische Verfahren eingehalten werden. werden. Die fachtechnische Berechtigung und rechtliche Verbindlichkeit der Zuordnungswerte ist umstritten. Da kurzfristig eine Änderung der TA Siedlungsabfall nicht zu erwarten ist, hat sich die Diskussion insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Zulassungsbehörden der Frage zugewandt, welche Handlungsspielräume die Regelungen in ihrer geltenden Fassung eröffnen. Die rechtliche Studie untersucht eingehend die Handlungsspielräume. Welche Anforderungen sind an den Gleichwertigkeitsnachweis bei der Zulassung von Abweichungen von den Zuordnungswerten zu stellen? Können Deponien zur Ablagerung kalt vorbehandelter Abfälle als Versuchsanlagen zugelassen werden? difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

133 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 99