Zulässigkeit und Voraussetzungen der Zulassung von Abweichungen von den Zuordnungswerten des Anhangs B der TA Siedlungsabfall.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: 97/2742
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RE
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Abstract
Nach der TA Siedlungsabfall sollen Abfälle nicht mehr unvorbehandelt abgelagert werden. Die festgelegten Zuordnungswerte für den organischen Anteil (Glühverlust, TOC) können nach derzeitigem Stand der Technik nur durch thermische Verfahren eingehalten werden. werden. Die fachtechnische Berechtigung und rechtliche Verbindlichkeit der Zuordnungswerte ist umstritten. Da kurzfristig eine Änderung der TA Siedlungsabfall nicht zu erwarten ist, hat sich die Diskussion insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Zulassungsbehörden der Frage zugewandt, welche Handlungsspielräume die Regelungen in ihrer geltenden Fassung eröffnen. Die rechtliche Studie untersucht eingehend die Handlungsspielräume. Welche Anforderungen sind an den Gleichwertigkeitsnachweis bei der Zulassung von Abweichungen von den Zuordnungswerten zu stellen? Können Deponien zur Ablagerung kalt vorbehandelter Abfälle als Versuchsanlagen zugelassen werden? difu
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133 S.
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Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 99