Finanzielle Beteiligung Privater an Anstalten des öffentlichen Rechts.
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DE
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Tübingen
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ZLB: 94/3848
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DI
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Abstract
Es wird die Kooperation zwischen Privaten und der öffentlichen Hand, wie sie z.B. bereits bei den sogenannten gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen besteht, vor dem Hintergrund eines finanziellen Engagements der Privaten untersucht. Als Organisationstyp wählt der Autor statt des weniger flexiblen Zweckverbandes die Anstalt, für die ein Sondervermögen geschaffen werden kann und die die Mitwirkung von Privaten in den Anstaltsorganen sowie ein flexibles, marktorientiertes Handeln ermöglicht. Die private Beteiligung muß allerdings gesetzlich geregelt sein und der Aufgabenerfüllung dienen. Über das Dazwischenschalten einer stillen bzw. atypischen stillen Gesellschaft kann die öffentliche Hand die privatrechtliche Organisationsform nutzen, dabei aber die privaten Mitwirkungsrechte steuern. Neben anderen Anstalten werden auch die kommunalen Sparkassen untersucht. lil/difu
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V, 138 S.