Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im öffentlichen Dienst. Kommentar

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Luchterhand

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DE

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Neuwied

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ZLB: 2007/1344
DST: H 10/247

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RE

Zusammenfassung

Das AGG hat für den öffentlichen Dienst doppelte Bedeutung: Zum einen gilt es für die Beschäftigten und Beamten, gibt ihnen neue Rechte und bringt zusätzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber/Dienstherrn. Zum anderen fordert das AGG die Beachtung besonderer Standards im Umgang mit den durch die Handlungen der öffentlichen Verwaltung betroffenen Bürgern, den "Kunden" des öffentlichen Dienstes. Auch im Kontakt mit sonstigen, z.T. privaten Institutionen, wie z.B. Bildungsträgern, Arbeitgebern der Privatwirtschaft, Ärzten, Krankenhäusern etc., hat die öffentliche Verwaltung die Maßstäbe dieses Gesetzes zu berücksichtigen und auf ihre Beachtung hinzuwirken. Deswegen wird besonders der öffentliche Dienst bei der Umsetzung der Regelungen des AGG im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Der Kommentar geht auf die vielfältigen, teilweise noch klärungsbedürftigen Fragen ein und gibt Hinweise für die Praxis. Die besonderen Regelungen des SoldGG für die Bundeswehr werden ebenfalls kommentiert. difu

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XV, 207 S.

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