Konnexitätspflicht der Länder aus Bundesratszustimmung? - Unzutreffende Argumente zur Übertragung des KiföG-Urteils des VerfGH NRW auf die anderen Länder. Über deklaratorische, konstitutive und ersetzende Landesnormen der kommunalen Jugendhilfezuständigkeit.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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RE
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Abstract
Ein Aufsehen erregendes Urteil des VerfGH Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Land NRW kürzlich zum konnexitätsrechtlichen Mehrbelastungsausgleich für die hohen Kosten verurteilt, die den Kommunen durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) des Bundes vom 10.12.2008 entstehen (quantitativer und qualitativer Ausbau der Kleinkindertagesbetreeung in Krippen und Tagespflege, Rechtsanspruch zum August 2013 für Kinder ab dem 1. Lebensjahr u. A.). Einige kommunale Autoren sehen einen bundesweit bedeutsamen Durchbruch und halten das Urteil für übertragbar auf die anderen Länder. Auf die dafür vorgebrachten unzutreffenden Argumente wird hier entgegnet. In den anderen Ländern stellen sich viel schwierigere Fragen, ob dort die früher deklaratorischen Landesnormen heute konstitutiv sind, ob diese die Konnexitätspflicht dieser Länder für die vom Bund veranlasste Mehrbelastung ausgelöst haben und ob in Bayern eine Ersetzung der alten Bundesregelung durch Landesrecht nach Art. 125 a Abs. 1 Satz 2 GG stattgefunden hat.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 23
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S. 713-718