Das DiginetzG und seine Bedeutung für Kommunen und kommunale Unternehmen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Kommunen und kommunale Unternehmen müssen sich mit neuen Pflichten nach dem DigiNetzG auseinandersetzen. Informationen über kommunale Netze müssen an die Bundesnetzagentur (BNetzA) und an Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) herausgegeben und die passiven Netzinfrastrukturen dieser Netze für Dritte zum Aufbau von Breitbandnetzen geöffnet werden. Die gesetzlichen Neuerungen bringen aber nicht nur Pflichten, sondern auch Chancen für die Kommunen mit sich, die beim kommunalen Breitbandausbau genutzt werden können. Der Beitrag soll einen Überblick über diese neuen Rechte und Pflichten sowie über die seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits aufgetauchten Fragen geben.
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Die Gemeinde
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Nr. 10
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S. 449-451