Zweckzuweisungen.

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SEBI: Zs 2141-1980,12

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Der Bericht bringt erstmalig fundierte Zahlen über den Verwaltungsaufwand der Gemeinden bei der Bearbeitung von Zweckzuweisungen. Auf der Basis von stichprobenweisen Erhebungen konnte ermittelt werden, daß allein bei den Gemeinden (GV) im Land Nordrhein-Westfalen mehr als 2000 Beamte und Angestellte ausschließlich damit beschäftigt sind, zweckgebundene Zuweisungen öffentlicher Stellen zu beantragen, abzurufen, nachzuweisen, zu prüfen etc. Den Gemeinden (GV) entstehen dadurch jährlich Kosten von mehr als 100 Mio. DM. Der Verwaltungsaufwand je Einwohner und Jahr beträgt durchschnittlich (jeweils einschließlich GV) in kreisfreien Städten 5,36 DM, in kreisangehörigen Gemeinden 7,20 DM. Daraus läßt sich der Aufwand größenordnungsmäßig auch für Gemeinden und Bundesländer ermitteln, die nicht in die Erhebung einbezogen wurden. Ausgehend von dem beachtlichen Verwaltungsaufwand werden mit dem Bericht Ansätze für die Vereinfachung und vor allem für den Abbau von Zweckzuweisungen aufgezeigt. gm/difu

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Zweckzuweisung, Haushaltswesen, Finanzen, Verwaltung

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Köln:(1980), 26 S.,

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Zweckzuweisung, Haushaltswesen, Finanzen, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 12/80