Verwaltungsgerichtliche Klage gegen kommunalen Mietspiegel? BVerwG, Urteil vom 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, VGH München.

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Datum

1996

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Von den Gemeinden aufgestellte örtliche Mietspiegel sind von den Gerichten, die sie zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranziehen, auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Eignung zum Nachweis der Marktmiete zu überprüfen. Die Klage eines Vermieters gegen die Gemeinde mit dem Ziel, den kommunalen Mietspiegel verwaltungsgerichtlich allgemein daraufhin überprüfen zu lassen, ob die darin angegebenen ortsüblichen Vergleichsmieten zutreffend ermittelt worden sind, ist unzulässig. Soweit Leitsatz. In der Begründung wird ausgeführt, daß die Verwaltungsgerichtsordnung nach Paragraph 43 nur die Feststellungsklage entweder auf Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder auf Nichtigkeit eines Verwaltungsakts eröffnet. Ein Mietspiegel stellt, wie andere Sachverständigengutachten auch, keinen Verwaltungsakt dar. Er unterliegt daher nur im konkreten Einzelfall eines strittigen Mieterhöhungsverlangens der richterlichen Nachprüfung.

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Schlagwörter

Zeitschrift

UPR. Umwelt und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.7

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.263-267

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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