Die Umsetzung eines Diskriminierungsverbots im Wohnraummietrecht.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: 4-Zs 2290
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
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Abstract
Bei einer Gesamtbetrachtung der möglichen Sanktionen diskriminatorischen Verhaltens auf dem Wohnungsmarkt ist zunächst einmal normativ festzuhalten, dass ein effektives Sanktionsinstrumentarium durch Gesetzgeber und Rechtsprechung durchaus geschaffen werden kann. Allerdings sind auch Illusionen über seinen Einsatz zu vermeiden, gerade im Hinblick auf die schwierige Abschichtung eines fremdenfeindlichen Motivs von zulässigen sozialen und ökonomischen Motiven. Wer einen einkommenstarken inländischen Mieter vorzieht, darf sich weiterhin auf seine Privatautonomie berufen und kann (aus ethischer Sicht bedauerlicherweise) nicht einfach durch das neue Recht für den Sozialstaat oder eine bessere soziale Einfühlung in die Pflicht genommen werden. In jedem Fall wird die offene unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung unterbunden werden können, die allerdings in den letzten Jahren zunehmend vermieden worden ist. difu
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht
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Nr. 1
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S. 3-10