Grundrechtspositionen und Legitimationsfragen im öffentlichen Gesundheitswesen. Verfassungsrechtliche Anforderungen an Entscheidungsgremien in der gesetzlichen Krankenversicherung und im Transplantationswesen. Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 16. Mai 2001.

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ZLB: 2001/3098

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Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das öffentliche Gesundheitswesen. In einem ersten Abschnitt wird mit der "Individualität" die zentrale Frage nach dem Grundrechtsstatus des Kranken, mit Professionalität der Rang der ärztlichen Berufsfreiheit und unter dem Stichwort "Kreativität" der grundrechtliche Schutz der medizinischen Forschung behandelt. Der zweite Abschnitt befasst sich unter dem Thema "Demokratie, Selbstverwaltung und Sachverständigenberatung im öffentlichen Gesundheitswesen" mit der Unausweichlichkeit einer Prioritätensetzung, in dem nach geeigneten Verfahrens- und Organisationsformen gefragt wird. Behandelt wird darin die Rolle des parlamentarischen Gesetzgebers, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Implementationsstrukturen, Verfahrens- und Organisationsmodellen für gesundheitsrechtliche Verteilungsentscheidungen, die Leistungsgrenzen sozialer Selbstverwaltung am Beispiel der Bundesausschüsse nach § 91 SGB V, Verteilungsentscheidungen im Transplantationswesen. Ein abschließender Ausblick befasst sich mit den Beratungsgremien Ethikkommissionen und Ethikräten. goj/difu

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116 S.

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Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin; 170