Erhaltung und Erneuerung historischer Stadtkerne in Nordrhein-Westfalen. Textgleich in allen Regionalausgaben des. Architektenbl.

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Für die kurz- und mittelfristig notwendigen Stadterneuerungsaktivitäten ist die Ausarbeitung eines gebietsbezogenen Förderungsprogrammes notwendig. Um die notwendigen Maßnahmen initiieren zu können, sollten folgende Elemente in diesem Programm enthalten sein: Bestandsanalyse, städtebaulicher Rahmenplan, Gutachter- und Wettbewerbsverfahren für markante städtebauliche Situationen, kritische Bausubstanzen und Bürgerberatung, archäologische Grabungen und deren Dokumentation, Sicherungskosten für die vom Verfall bedrohten historischen Gebäude, öffentlicher Straßenraum, Grün-, Frei- und Hofflächen, Fassadenprogramme, historisches Wegenetz, ruhender Verkehr, Stadtmauern und Stadttore. (jk)

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtkern, Historisches Gebäude, Rahmenplan, Denkmalschutz, Stadtbild, Freiflächenplanung, Förderungsprogramm, Erneuerungsmaßnahme, Bestandsanalyse, Stadterneuerung, Bausubstanz

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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.), 20(1988), Nr.11, S.1603-1606, Abb.

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Stadtkern, Historisches Gebäude, Rahmenplan, Denkmalschutz, Stadtbild, Freiflächenplanung, Förderungsprogramm, Erneuerungsmaßnahme, Bestandsanalyse, Stadterneuerung, Bausubstanz

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