Umweltbeitrag zur Regionalplanung für die Insel Rügen.

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DE

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Berlin

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ZLB: 97/3668-4
BBR: C 26 158

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Zusammenfassung

Regionale Raumordnung bedeutet im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, Teilräume mit vorrangigen Nutzungen so räumlich zu ordnen und Maßstäbe für ihre Nutzungsintensität so zu definieren, daß die ökologische Tragekapazität des regionalen Naturhaushaltes nicht überschritten wird. Im Vorfeld sind die ökologischen Grundlagen des Planungsraumes zu erfassen. Am Beispiel von Rügen, einer Region mit internationaler landschaftsökologischer Bedeutung, werden die methodischen Schritte zur Aufstellung eines Umweltbeitrages vorgestellt. Die Erarbeitung erfolgt in vier aufeinanderfolgenden Schritten. Nach einer Bestandsanalyse der Umweltteilbereiche wird ein Umweltleitbild entworfen. Das Leitbild dient zur Ableitung eines regionalen Umweltleitsystems, das für die Entwicklung der unterschiedlichen räumlichen Ebenen und für die Prüfung potentieller Eingriffe formuliert wird. Das Zielsystem wird schließlich mit der Aufstellung eines "Leitplanes für die raumbezogene Umweltentwicklung" planerisch umgesetzt. Für Rügen wird der Leitplan in den Teilplänen "Biotik", "Abiotik", "Mensch - Lebensraumqualität/Landschaftsstruktur" und "Umweltverträglichkeit der Nutzung" formuliert. eh/difu

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VI, 210 S.

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Texte; 97/28