Europäische Integration und Demokratieprinzip.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/3977

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Abstract

Die Europäische Integration steht in dieser Untersuchung für den Prozeß überstaatlicher Vergemeinschaftung, der mit der Gründung der Montanunion für Kohle und Stahl 1951 begann und später zur Gründung der EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft führte und schließlich in der EU neue Form bekam. Europäische Integration bezeichnet hier einen charakteristischen Wandel der Staatlichkeit und der Verfassungsidentität der EU-Mitglieder. Die Arbeit geht im wesentlichen der Frage nach, ob die von der EU und ihren Integrationsgemeinschaften ausgeübte öffentliche Gewalt demokratisch legitimiert im Rechtssinne ist. Zum Verständnis der Frage werden die Zusammenhänge zwischen Demokratieprinzip und Deutung der Rechtsnatur der EU beleuchtet und systematisiert, und zwar unter den Aspekten von Föderalismus, Funktionalismus und Pluralismus. kirs/difu

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522 S.

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Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit; 71