Die Großgemeinde. Untersuchung eines Teilbereichs der Verwaltungsreform.

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1969 hatten 47,1 % der Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland weniger als 500 Einwohner. Dies wurde zum Anlaß von Reformen der Gemeindegrenzen und der Verwaltungsorganisation. Aufgabe dieser Untersuchung ist es, die Verwaltung im Bereich der ländlichen Gemeinden zu durchleuchten und Wege aufzuzeigen, die der Notwendigkeit zeitgemäßer Aufgabenerfüllung gerecht werden und zugleich der grundsetzlichen Forderung nach Mitwirkung des Bürgers in der Verwaltung Rechnung tragen. Der Autor kommt hier zu dem Ergebnis, daß allein die Großgemeinde dem Auftrag des Grundgesetzes gerecht werde. Diese Folgerung erscheint ihm aus einer eigenständigen Betrachtung des Grundgesetzes (ähnlich der teleologischen Auslegung) zwingend. Als Begründung für diese Erwägungen meint der Verfasser, daß allein die Großgemeinde das Abwandern von wichtigen Aufgaben der gemeindlichen in die gemeindeverbandliche Selbstverwaltung oder sogar in die staatliche Verwaltung verhindere und allein dadurch das Gebot kommunaler Betätigung im Ortsbereich in befriedigender Weise erfülle. chb/difu

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Raumordnung, Regionalplanung, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsreform, Großgemeinde, Versorgung, Bevölkerungsdichte

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Osnabrück: Steinbacher & Sohn (1969), XIII, 123 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1968)

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Raumordnung, Regionalplanung, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsreform, Großgemeinde, Versorgung, Bevölkerungsdichte

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