Leistungsstörungen verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse.
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1967
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SEBI: Ser 490-45
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Zusammenfassung
Die Frage, inwieweit auch das Verwaltungsrecht entsprechend dem Bürgerlichen Recht schuldrechtliche Beziehungen kennt, und die Problematik der rechtlichen Behandlung etwaiger "verwaltungsschuldrechtlicher" oder "verwaltungsschuldrechtsähnlicher" Rechtsverhältnisse gewannen in der Rechtsentwicklung der 60er Jahre eine ständig wachsende Bedeutung. Allerdings hat diese Bedeutung ihren Ausgangspunkt schon in den älteren grundlegenden Abhandlungen zum verwaltungsrechtlichen Vertrag. Die vorliegende Studie stellt einen Versuch dar, die qualifizierenden Merkmale eines Verwaltungsschuldrechts zu umschreiben. Das eigentliche Hauptaugenmerk der Untersuchung dient jedoch dem Anliegen, die Frage zu klären, nach welchen Grundsätzen innerhalb des Verwaltungsrechts die Tatbestände zu behandeln sind, die im Zivilrecht mit dem Begriff "Leistungsstörungen" umschrieben werden. Schließlich wird die Problematik erörtert, welcher Rechtsweg für Klagen aus verwaltungsrechtlichen Leistungsstörungen zulässig sei. sg/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1967), 213 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1966)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 45